Beurlaubung

Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt (siehe §41ff des Berliner Schulgesetztes). Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen von der Schulleitung ebenfalls auf Antrag genehmigt werden.

Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden.

Die entsprechende Rechtsvorschrift bildet die AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/)

Download der Vordrucke:

Antrag auf Beurlaubung