Krankmeldung

Im Falle einer Krankheit Ihres Kindes, rufen Sie bitte am Morgen des 1. Fehltages im Sekretariat der Schule an und entschuldigen Sie Ihr Kind telefonisch. Darüber hinaus muss spätestens ab dem 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen, die Sie Ihrem Kind bei der Rückkehr in die Schule mitgeben können. Bitte verwenden Sie hierfür den vorgefertigten Entschuldigungsvordruck  und tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein. Bei selbständig verfassten Entschuldigungsschreiben orientieren Sie sich bitte an den Vorgaben des Vordrucks.

Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden.

Die entsprechende Rechtsvorschrift bildet die AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/)

Download der Vordrucke:

Entschuldigungsvordruck